Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Wer sich zu einer der Veranstaltungen (EXINA GmbH) anmeldet, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Hausordnung der EXINA GmbH an.

 

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

1. Die Ankündung von Veranstaltungen durch die EXINA GmbH ist unverbindlich.

2. Der Vertag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und die Annahme durch die EXINA GmbH zustande.

3. Sofern ein Dritter das Entgelt für die Bildungsmaßnahme übernimmt, ist die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahme erforderlich.

 

§ 3 Entgelt

1. Maßgeblich sind die Entgelte zum Zeitpunkt der Anmeldung, die auf dem Anmeldeformular angegeben sind.

2. Das Entgelt ist im Rahmen des Qualifizierungsprogramms am Tag der Anmeldung, spätestens am ersten Veranstaltungstag zu entrichten.

3. Entgelte im Rahmen der Weiterbildungsprogramme werden per Einzugsermächtigung eingezogen.

4. Mit dem Entgelt sind die Kosten für sämtliche Unterlagen, Manuskripte usw. abgegolten.

 

§ 4 Lehrgangsdurchführung

1. Der Unterricht wird grundsätzlich entsprechend dem Programminhalt durchgeführt. Die EXINA GmbH behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

2. Ein Anspruch auf Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht, das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der Dozentin oder dem Dozenten angekündigt wurde.

3. Die Durchführung der Veranstaltung steht unter dem Vorbehalt von einer Mindestzahl von Teilnehmern. Bei Qualifizierungsprogrammen sind es vier, bei allen anderen Weiterbildungsprogrammen sechs Personen. Bei einer genügenden Anzahl von Teilnehmern darf die EXINA GmbH die Veranstaltung nur aus einem wichtigen, sachlichen Grund absagen. Eine zeitliche Veränderung der Durchführung ist zu begründen.

4. Für den Fall des Ausfalls einer Veranstaltung hat der Teilnehmer Anspruch an der nächstmöglichen Schulung teilzunehmen. Die Benachrichtigung der Teilnehmer soll umgehend erfolgen und Alternativ-Termine, soweit solche vorhanden sind, rechtzeitig bekannt gegeben werden.

 

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch die EXINA GmbH

1. Die EXINA GmbH kann unbeschadet der Regelung des § 2 vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn wichtige Gründe im Sinne des BGB oder höhere Gewalt vorliegen.

2. Die EXINA GmbH kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehenden Abmahnungen oder Androhung der Kündigung.
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/in oder einem/r Teilnehmer/in bzw. Beschäftigten der EXINA GmbH.
  • Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
  • Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke.
  • Verstöße gegen die Hausordnung.

§ 6 Kündigung durch den/die Teilnehmer/innen

1. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn eine Teilnahme bzw. weitere Teilnahmen an einer Veranstaltung wegen organisatorischen Änderungen unzumutbar geworden ist. Die Kündigung muss in Textform (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Maßgeblich für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels.

2. Ein weiterer Grund für eine Kündigung ist eine dauerhafte Erkrankung, in einem solchen Umfang, dass die Schulung an einem späteren Ersatztermin nicht erfolgen kann. Ein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes besteht nicht.

3. Insbesondere sind die Teilnehmer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Minderung des Entgeltes zu verlangen, wenn Unterrichtstermine verschoben oder abgesagt werden (s. §4).

 

§ 7 Hausordnung Teilnehmerpflichten

Die Teilnehmer verpflichten sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten. Anweisungen der Leitung und ihren Beauftragten zu folgen und die mit dem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.

 

§ 8 Haftung

1. Die EXINA GmbH führt alle Veranstaltungen mit großer Sorgfalt durch. Bei trotzdem vorkommenden Fehlern haftet sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit weitergehende Schadensersatzansprüche des/der Vertragspartner/in sind ausgeschlossen.

2. Für Unfälle während der Veranstaltungen auf dem Weg oder von der Veranstaltungsstätte übernimmt die EXINA GmbH keine Haftung.

3. Ebenfalls haftet die EXINA GmbH nicht bei Verlust oder Diebstahl für die von den Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände.

 

§ 9 Datenschutz

Die EXINA GmbH unterliegt den Regelungen der EU-Datenschutzverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetzund dem hessischen Landesdatenschutzgesetz. Im Interesse der kundennahen Verwaltung und Durchführung der Veranstaltungen setzt die EXINA GmbH automatische Datenverarbeitungen ein. Dabei werden mit Anmeldung die persönlichen Daten der Teilnehmer/innen erfasst. Welche Daten genau erhoben werden und wie die EXINA GmbH diese verarbeitet, können Sie aus unserer Datenschutzleitlinie erfahren.

 

Auf die einschlägige Datenschutzgrundverordnung EU (DSGVO) 2016/679 wird hingewiesen.

 

§ 10 Gerichtstand

Gerichtstand ist Wiesbaden

 

§ 11 Schlussbestimmungen

 

Die Änderung oder Ergänzung der zwischen der EXINA GmbH und den Teilnehmern abgeschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass während EXINA-Events oder anderen Veranstaltungen Fotos von ihnen gefertigt und gegebenenfalls ohne eine weitere vorherige Zustimmung in Medien veröffentlichet werden können.

 

Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s ganz oder teilweise nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.